Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben wir als Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, folgende Verpflichtungen .
- Art. 5, Absatz 2: „Der Verantwortliche ist für die Einhaltung [der Verarbeitungsgrundsätze] verantwortlich und muss [deren] Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht“)“
- Art. 39, Abs. 1a: „Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben: Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften der Union bzw. der Mitgliedstaaten“
Artikel 32 DSGVOerwähnt zudem „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“.
Damit unsere Mitarbeiter die Verarbeitungsgrundsätze und die TOM kennen, müssen sie geschult werden, um sie sicher auszuführen und das geforderte Schutzniveau zu gewährleisten.
Die Teilnahme wird durch die erfolgreiche Beantwortung der Fragen dokumentiert.
Die Schulung und Sensibilisierungzu Datenschutzthemen erfolgt zu Beginn der Tätigkeit bei der MID und wird jährlich wiederholt.